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Sanitärreiniger

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Unser Sanitärreiniger ist für die professionelle Reinigung in Toiletten und für kalkhaltigen Ablagerungen aller Art im Sanitärbereich geeignet.

Sanitärreiniger

– hochkonzentriert –

Einsatzgebiete:            Toiletten – Bäder – Pools

                                                Fliesen aller Art – glatte Steinböden

                                                Auf Chromstahl – alle Edelstahlflächen

                                                PVC-und Gummimatten

Eigenschaften:               Entfernt – mühelos – schnell – sicher – Wirtschaftlich

                                                Kalk – Urinstein – Fäkalreste

                                                hartnäckige Verschmutzungen aller Art im WC

                                                auch auf glatten Flächen aller Art und viele andere mehr einsetzbar

                                                nicht Toxisch

Anwendung:               Kann im SPRÜH – TAUCH – WISCHVERFAHREN angewendet werden.

                                                Grundreinigung – die betroffene Stelle einspühen und einwirken lassen

                                                laufende Reinigung – Wischverfahren   ca. 1:50   bis   1:100

Allgemeine                           ph-Wert ca. 3, kationische Tenside, waschaktive Substanzen

Angaben:                               Zitronensäure, Duftstoffe, frei von Chlor und Salmiak.

UPA Nr.:                2957 0023

– enthält keine gefährlichen Stoffe nach der Gef.-Stoff Verordnung –

– Tenside biologisch abbaubar – der Umwelt zuliebe –

Sanitärreiniger

Die Beschreibungen und Gebrauchsanweisungen unserer Merkblätter beruhen auf Erfahrungswerte.

Da die Anwendung ausserhalb unseres Einflusses liegt und die Gegebenheiten nicht sämtlich vorhersehbar sind, können wir keine Garantie für die Erreichung des jemals vom Verwender bezweckten Erfolges

und keine Haftung für Schäden, die sich evtl. aus der Anwendung ergeben.

Dies gilt jedoch nicht, wenn derartige Schäden nachweisbar durch nicht ordnungsgemässe Beschaffenheit

des Produktes entstanden sind.